Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Doppelsitzflüge des Unternehmens Twist'air Sàrl
1.1 Allgemeines
Die Firma Twist’air Sàrl bietet Tandemflüge mit einem Hanggleitschirm (Gleitschirm) an. Die Flüge werden von angestellten oder beauftragten Piloten durchgeführt. Das Vertragsverhältnis besteht jedoch zwischen dem Passagier und der Firma Twist’air Sàrl.
Sobald die Reservation/Bestellung durch einen Klick auf den Button «Senden» (oder eine ähnliche Bezeichnung) ausgelöst wurde, ist sie für den Kunden rechtlich verbindlich. Der Kunde sowie Twist’air Sàrl unterliegen somit den Rechten und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben.
Twist’air Sàrl behält sich das Recht vor, Reservationen/Bestellungen nur im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit der Produkte und Leistungen auszuführen und unter der Voraussetzung, dass das Reservations-/Bestellformular vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt wurde.
Der Gruppenverantwortliche (die Person, welche die Reservation vorgenommen hat) ist verpflichtet, die anderen Teilnehmer über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
Zur besseren Lesbarkeit werden die Passagiere im Folgenden in der männlichen Form erwähnt, es sind jedoch alle Geschlechter gemeint.
1.2 Vertragsabschluss und salvatorische Klausel
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt im Moment der verbindlichen Buchung des Fluges durch den Passagier zustande. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2 Zahlung und Gutscheine
Dem Passagier wird kein Flugticket ausgehändigt. Die Namen der Vertragsparteien (das Luftfahrtunternehmen und der Passagier) sowie der für den Flug bezahlte Preis ergeben sich aus der Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss.
Der Preis des Fluges muss in jedem Fall im Voraus bar, per Kreditkarte oder online bezahlt werden.
Die Ausstellung, der Abzug sowie die Gültigkeit von Gutscheinen unterliegen besonderen Vereinbarungen.
3.1 Pilot und Luftfahrzeug
Der Pilot, der den Flug mit dem Passagier durchführt, verfügt über die erforderliche offizielle Bewilligung. Der Pilot ist der verantwortliche Kommandant des Tandem-Gleitschirms, und der Passagier verpflichtet sich, seinen Anweisungen Folge zu leisten.
Der verwendete Gleitschirm ist für Tandemflüge geeignet und entsprechend gewartet. Der Pilot ist mit einem Rettungsfallschirm ausgerüstet.
3.2 Gesundheit und Ausrüstung des Passagiers
Der Passagier bestätigt, dass er an keinen gesundheitlichen Problemen (psychischer oder physischer Natur) leidet, die den sicheren Ablauf eines Tandemfluges mit einem Gleitschirm beeinträchtigen könnten.
Im Zweifelsfall informiert er die Firma Twist’air Sàrl oder den Piloten spätestens während der Vorbereitung zum Start. In einem solchen Fall wird gemeinsam entschieden, ob der Tandemflug stattfinden kann. Die endgültige Entscheidung liegt ausschliesslich beim Piloten.
Der Passagier verpflichtet sich, einen geeigneten Helm zu tragen – entweder seinen eigenen oder den zur Verfügung gestellten – sowie Schuhe mit gutem Halt. Der Pilot kann zudem weitere Anweisungen geben (lange Hose, warme Kleidung usw.).
3.3 Haftungsausschluss
Der Passagier ist sich bewusst, dass ein Tandemflug mit einem Gleitschirm Risiken beinhaltet. Unter einem Gleitschirm dienen beispielsweise die Beine des Piloten und des Passagiers als «Fahrwerk», was bei einer harten Landung oder einem Startabbruch zu Verletzungen führen kann.
Zudem kann das Risiko eines plötzlichen und unvorhersehbaren Windeinflusses nicht ausgeschlossen werden.
Die Haftung der Firma Twist’air Sàrl und des Piloten für Personen- und Sachschäden, die der Passagier während eines Gleitschirmfluges erleidet, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Falls ein Haftungsausschluss aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, hat die Firma Twist’air Sàrl / der Pilot eine Haftpflichtversicherung über einen Betrag von CHF 5 Millionen abgeschlossen. In diesem Fall ist die Haftung der Firma Twist’air Sàrl / des Piloten auf diesen Betrag begrenzt.
3.4 Minderjährige oder bevormundete Passagiere
Minderjährige oder bevormundete Passagiere benötigen eine Einwilligung der sorgeberechtigten Person oder eines gesetzlichen Vertreters.
Ist eine solche Person zum Zeitpunkt des Fluges nicht anwesend, muss der Firma Twist’air Sàrl vorgängig eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.
4.1 Datum, Ort, Dauer und Annullierung durch den Anbieter
Die Termine für Tandemflüge werden im Voraus festgelegt, teilweise auch kurzfristig.
Ein festgelegter Termin kann geändert werden, wenn die Wetterbedingungen oder organisatorische Gründe dies erfordern. Die endgültige Entscheidung, ob ein Flug durchgeführt werden kann oder nicht, liegt ausschliesslich beim Piloten.
Der Tandemflug wird in diesem Fall auf den nächstmöglichen Termin verschoben.
Wenn kein anderer Termin verfügbar ist und die Absage des festgelegten Termins nicht dem Passagier anzulasten ist, kann dieser die Rückerstattung des Flugpreises verlangen.
Die Dauer eines Tandemfluges hängt von den Wetterbedingungen ab.
4.2 Annullierung durch den Passagier
Wenn der Passagier den Flug annulliert, obwohl er hätte durchgeführt werden können, gelten folgende Regeln bezüglich der Rückerstattung des Flugpreises:
Eine Annullierung ist nur schriftlich oder telefonisch spätestens 48 Stunden vor dem Termin gültig. Sie wird erst wirksam, wenn sie von Twist’air Sàrl empfangen wurde.
Bei einer Annullierung oder bei Nichterscheinen zum Termin ohne vorherige Mitteilung an Twist’air Sàrl wird eine Entschädigung von CHF 100.– pro Teilnehmer erhoben.
4.3 Verspätetes Erscheinen des Kunden
Der Treffpunkt ist 15 Minuten vor der Aktivität für den Check-in festgelegt.
Teilnehmer, die 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit nicht anwesend sind, können den Flug nicht antreten. In diesem Fall wird mindestens CHF 100.– pro Person als Entschädigung in Rechnung gestellt.
Sie tragen allein die Konsequenzen eines verspäteten Erscheinens und haben in keinem Fall Anspruch auf Rückerstattung des Preises der gewählten Leistung, auch wenn diese bereits bezahlt wurde.
4.4 Vorzeitiger Abbruch der Leistung durch den Kunden
Wenn Sie die Leistung aus persönlichen Gründen vorzeitig abbrechen müssen, kann der Preis der Leistung nicht zurückerstattet werden.
4.5 Unfallversicherung des Passagiers
Der Passagier bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls versichert ist (auch während eines Gleitschirmfluges).
Die Unfallversicherung wird nicht von der Firma Twist’air Sàrl / dem Piloten übernommen.
4.6 Fotos und Videos
Der Passagier darf eine kleine kompakte Kamera (z. B. GoPro) mitnehmen. Diese muss jedoch auf geeignete Weise befestigt werden, und der Pilot entscheidet über die Art der Befestigung.
Die Verwendung von Mobiltelefonen und Kameras mit Wechselobjektiven ist während des Fluges verboten.
Der Pilot kann unter bestimmten Sicherheitsbedingungen eine Ausnahme von dieser Regel machen.
5.0 Gerichtsstand für Passagiere aus den USA und Kanada
Im Falle eines möglichen Rechtsstreits im Zusammenhang mit dem Tandemflug verzichten Passagiere aus den USA und Kanada ausdrücklich auf jede Gerichtsbarkeit in den USA oder Kanada.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass weder die Firma Twist’air Sàrl noch der Pilot eine Gerichtsbarkeit in den USA oder Kanada akzeptieren.
6.0 Ordentlicher Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Tandemflug sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Firma Twist’air Sàrl zuständig.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.